Violas Hundewelt
Hundeschule

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Violas Hundewelt – Viola Sommerfeld – Schulstr. 13 – 49844 Bawinkel - +49 173 5479173 –
Steuernummer: 61/139/01762 E-Mail: info@violas-hundeschule.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig ab dem 01.12.2023

Leistungsangebot 

Das Leistungsangebot von Violas Hundewelt umfasst Einzelstunden, Grupenkurse, Sozial-Walk-Stunden und Sonderkurse sowie Seminare. Das Angebot umfasst praktische und theoretische Unterweisungen bezüglich aller Fragen, welche die Erziehung, Ausbildung und Therapie von Hunden betreffen.

Anmeldung 

Mit seiner Anmeldung bei Violas Hundewelt erklärt der Kunde die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Eine Anmeldung ist stets verbindlich.

Vergütung/Zahlung 

Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der anfallenden Kosten und Gebühren in Bar oder per Überweisung. Die Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach der umseitigen Preisübersicht. 15km Umkreis vom Standort Violas Hundewelt sind im Kurspreis enthalten. Jeder Kilometer darüber hinaus wird mit 0,50€ pro gefahrenen Kilometer berechnet. Sämtliche anfallende Kursgebühren sind zwei Wochen nach Buchung, spätestens aber in der ersten Kursstunde fällig (Barzahlung oder Überweisung). Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen, derzeitigen Umsatzsteuer. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen streitiger Gewährleistungsansprüche die vertraglich vereinbarte Gebühr zu reduzieren, zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder rechtskräftigen festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.

Bei nicht vollständiger Inanspruchnahme von Kursterminen, Paketangeboten und Mehrfachkarte (10er usw.) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Vereinbarte Einzel- oder Sozial-Walk-Stunden können nur in begründeten Einzelfällen und nach Absprache verschoben werden. Stunden, die weniger als 48 Stunden im Voraus abgesagt werden, müssen berechnet werden.
Kann die vertragliche vereinbarte Leistung aus Gründen, welche aus der Sphäre der Hundeschule stammen, nicht erbracht werden, werden die Stunden nachgeholt Eine Rückerstattung bereits gebuchter oder bezahlter Trainingseinheiten ist nicht möglich, insbesondere dann nicht, wenn das Training oder der Kurs seitens des Kunden nicht angetreten oder vorzeitig abgebrochen wird (Dies gilt auch bei Erkrankung des Hundes).
Die Mehrfachkarte im Gruppenunterricht ist in der Gültigkeitsfrist zu absolvieren. Mehrfachkarten im Einzelunterricht sind pauschal 6 Monate gültig. Nachgewiesene Unterbrechung wegen Läufigkeit sind hiervon ausgenommen.
Termine zu gebuchten Kursen oder Stunden können von Violas Hundewelt verschoben, abgesagt oder durch einen Stellvertreter abgehalten werden. Die Stunden finden bei jeder Witterung statt, außer Violas Hundewelt sagt die Kurse diesbezüglich ausdrücklich ab. Informationen hierzu erfolgen seitens Violas Hundewelt schnellstmöglich.

Übertragbarkeit 

Die Teilnahme an Kursen und Training bezieht sich nur auf den umseitig genannten Hund und ist nicht auf einen anderen Hund übertragbar. Die Begleitperson des angemeldeten Hundes kann gewechselt werden.

Teilnahmebedingungen 

Angemeldet werden dürfen nur Hunde, welche ausreichend geimpft, behördlich gemeldet und entsprechend haftpflichtversichert sind. Auf Nachfrage von Violas Hundewelt sind die entsprechenden Nachweise unverzüglich vorzulegen. Der Kunde versichert, dass das gemeldete Tier nicht an ansteckenden Krankheiten oder Parasiten leidet. Sollt der Kunde feststellen, dass der gemeldete Hund an einer ansteckenden Krankheit oder Parasiten erkrankt ist, so ist Violas Hundewelt hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Kursgebühr kann in diesem Fall nicht erstattet werden. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, Violas Hundewelt bereits vor Ausbildungsbeginn über etwaige chronische Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten oder eine bestehende oder drohenden Läufigkeit des Tieres zu informieren

Violas Hundewelt haftet nicht für Körper- oder Sachschäden, die dem Kunden sowie dessen gemeldetes Tier unmittelbar oder mittelbar- gleich aus welchen Gründen- entstehen, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Violas Hundewelt. Der Kunde trägt während der vertraglich vereinbarten Kurse und Dienstleistungen die alleinige Haftung für das Verhalten seines Tieres, dies gilt insbesondere dann, wenn der entsprechende Hund auf Anweisung von Violas Hundewelt ohne Leine geführt wird. Die Teilnahme an jeglichen Veranstaltungen, Kursen und Schulungen erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden sowie aller gegebenenfalls auf dem Übungsplatz oder im unmittelbaren Umkreis mitgebrachten oder befindlichen Personen. Bei Schäden Dritter stellt der Kunde Violas Hundewelt sowie deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wegen Schadensansprüchen jeglicher Art, insbesondere aus Tierhalterhaftung, §834 BGB im Innenverhältnis frei.

Trainingstermine und Trainingsorte 

Die Trainingstermine finden im öffentlichen Raum oder bei dem Kunden zu Hause statt. Der Trainingsort wird vor jedem Training abgesprochen oder für die Dauer des Vertrages festgelegt. Die Kursstarttermine können auf der Homepage nachgelesen werden. Einzelstunden werden individuell vereinbart.

Datenschutz 

Dem Teilnehmer ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten von Violas Hundewelt auf Datenträgern und bei Cloud-Anbietern (Google/ICloud/Dropbox) gespeichert und zur ordnungsgemäßen Durchführung des Unterrichts verwendete werden. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten Erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Sonstiges 

Violas Hundewelt erklärt ausdrücklich, dass für einen bestimmten Ausbilungserfolg keine Garantie übernommen wird. Die erbrachten Leistungen werden im Rahmen eines Dienstvertrages erbracht. Ein entsprechender Erfolg ist ausdrücklich nicht geschuldet. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Eine unirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen am nähesten kommt.